Diese "Wanderin" sollte der Kuh bzw. der Almbäuerin die 6000 € , als Schadenersatz für den Schrecken, bezahlen müssen.

Diese "Wanderin" sollte der Kuh bzw. der Almbäuerin die 6000 € , als Schadenersatz für den Schrecken, bezahlen müssen.

Da spazieren die Wanderer überall herum und wundern sich wenn eine Kuh auf der Alm auftaucht. Und viele wissen auch nicht wie man sich dann verhält.
Die Kuh wird nicht zur Wandwerin gekommen sein um sie anzugreifen.
Es wird schon so sein, dass die Wanderin der Kuh, vielleicht auch einem Kalb, zu nahe gekommen ist.
Auf einer Alm muss man nun einmal mit Kühen rechnen und sich auf fremden Besitz entsprechend benehmen.
Manche werden es leider nie lernen 🙉
Sachen gibt es - die gibt es gar nicht. Musste ich schon schmunzeln als ich das las. Verstehe ich nicht, wie man als Wanderin so drauf sein kann.
Ich bin viel in den Bergen unterwegs. Ganz ehrlich, ich wundere mich bei all den Unsinnigkeiten, die mir da so unterkommen (Selfie mit einer Kuh, mit dem Hund mitten durch die Kuhherde, etc.), dass nicht mehr passiert. Gut, dass dieses Fehlverhalten nicht auch noch belohnt wird.
Unsere Lehrerinnen sind damals am Wandertag mit uns durch Stacheldrahtzäune geklettert und wir mussten mitten durch Kuhherden laufen. Mehr Glück als Verstand. Ich hab mich gefürchtet und wurde von einer Lehrerin auch noch verspottet " was soll die Kuh denn schon machen?"
Manchmal hat man das Gefühl, man müsste die gesamte Umwelt deppensicher gestalten mit unzähligen Warnhinweisen und Schildern, Absperrungen und was weiß ich noch alles, weil manche nicht wissen, wie man sich richtig verhält und welche Gefahren nun mal lauern können. Genauso war es doch schon mit umgestürzten Bäumen im Wald, wo der Waldbesitzer geklagt werden sollte.
Ich bin mir nicht einmal sicher, ob dieses Verhalten nicht schon provoziert wird. In Anbetracht auf Schadensersatz werden es wahrscheinlich viele darauf anlegen, weil sie einfach nur dumm sind.
Gott sei Dank wird solchen unsinnigen Forderungen nicht mehr stattgegeben.
Gottseidank haben wir noch eine normale Rechtsprechung, die auch die Eigenverantwortung der Menschen in Betracht zieht. In der Gesellschaft habe ich manchmal den Eindruck dass das nicht mehr so ist.
Die Wanderin hatte die Almbäuerin verklagt, weil sie auf einem Weg in den Bergen plötzlich von der Kuh zu Boden gestoßen worden sei. Die Klägerin berichtete von einem großen Bluterguss und Schmerzen. Sie verlangte 6000 Euro von der Rinderhalterin.
Die Wanderin erhält jedoch keinen Schadenersatz und kein Schmerzensgeld. Dies entschied am Donnerstag ein Zivilsenat des Oberlandesgerichts München (OLG). Die Almbäuerin ist nach Ansicht der Richter nicht für die Attacke des Rindes verantwortlich. (nordbayern.de)
Da hatschen zweibeinige „Rindviecher“ über die Almen, stören die echten Rindviecher und jammern dann, wenn diese sich zur Wehr setzen.