Ja, jowi59, und Bier soll auch gleich verboten werden. Ist als Einstieg zum Saufen zu betrachten. Genauso
Zucker und Fett. Also ich bin überzeugt, in Österreich saufen mehr Leute als kiffen!
Ja, jowi59, und Bier soll auch gleich verboten werden. Ist als Einstieg zum Saufen zu betrachten. Genauso
Zucker und Fett. Also ich bin überzeugt, in Österreich saufen mehr Leute als kiffen!
Dann sollten auch Zigaretten und E-Zigaretten usw. verboten werden. Wein und Bier auch, denn diese Dingen können auch süchtig machen.
Da dieses Urteil auf Anfrage der APA beim Finanzministerium ab sofort gilt, ist das für die diversen CBD-Shops existenzbedrohend. Alle rauchbaren CBD-Produkte dürfen sie nicht mehr verkaufen.
Da wird die ein oder andere Tabak Trafik bestimmt dazubauen müssen
, nicht etwa um die Hanfblüten zu lagern, nein😂, oje ein Schelm der *
Die Freigabe von Caxxabis ist ein Irrsinn. In D haben das die Grünen ja unter anderem damit begründet, dass schließlich andere Mittel wie Alkohol und Tabak auch erlaubt sind. Und dass (laut grandiosem deutschen Gesundheitsminister) der ixxegale Handel eingeschränkt wird und die bösen Händler keine Geschäfte mehr machen. 🤣
Ich denke, manchmal ist das Zeug (fast) unerlässlich – wenn man über unsere Regierungen nachdenkt und betrachtet, was sie leisten. Die kann man nur im Rausch ertragen.
Das war jetzt der 5. Versuch, scheixx Wortfilter., 🤬😡👹
Zuletzt bearbeitet von Katerchen am 03.02.2025 um 11:24 Uhr
gefunden auf sn.at
Rauchbare Hanfblüten mit niedrigem THC-Gehalt dürfen künftig nur mehr in Trafiken verkauft werden und sind ab sofort tabaksteuerpflichtig. Das ist das Resultat einer Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofs (VwGH), über das "Standard" und "Presse" in ihren Freitagsausgaben berichten. Experten rechnen demnach mit Mehreinnahmen für den Staat im zweistelligen Millionenbereich. Für viele Hanfshops könnte die Entscheidung weitreichende Folgen haben.
Cannabis- oder Hanfblüten mit einem sehr niedrigen THC-Gehalt - weniger als 0,3 Prozent - gelten nicht als Suchtmittel und dürfen gehandelt, besessen und für den Konsum verwendet werden. Beliebt ist unter Konsumentinnen und Konsumenten insbesondere der beruhigende Wirkstoff CBD, der für hohe Absätze sorgt. Wie der VwGH nun festhielt, fallen getrocknete Hanfblüten als rauchbare Produkte in den Anwendungsbereich des Tabakmonopolgesetzes. Der Verkauf ist daher nur mehr in Tabaktrafiken erlaubt, außerdem gilt für sie künftig ein Steuersatz von 34 Prozent.
Ich meine, diese Hanfblüten sollten auch verboten werden.
Das ist doch genauso eine Einstiegsdroge.