Sollten Sie Ihr Fahrzeug vor der Fahrt nicht vollständig von Eis und Schnee befreien und so eine eingeschränkte Sicht beim Fahren haben, stellt dies eine Verwaltungsübertretung dar und kann mit einer Geldstrafe bis zu EUR 5.000 bestraft werden. Im Falle der Uneinbringlichkeit der Geldstrafe kann auch eine Freiheitsstrafe bis zu 6 Wochen ausgesprochen werden.
Gefunden auf mein Anwalt at.
Das kann echt sehr gefährlich werden. Oftmals ist der Schnee aber so fest gefroren das man ihn nur schwer weg bringt.