Lara1 am 04.02.2025 um 17:26 Uhr [Beitrag bearbeiten]
„dass diese Zutat bei Verbrauchern mit bekannten Allergien gegen Krebstiere und ihre Erzeugnisse sowie gegen Hausstaubmilben allergische Reaktionen hervorrufen kann“,
dann sollten sie wissen:
Ab dem 10. Februar 2025 müssen Sie, wenn Sie nicht Wert darauf legen, Mehlwurmlarven in Ihrem Brot oder in anderen Back- und Teigwaren und noch viel mehr, wie sie unten erfahren, mitzuessen, auf den ALLERGIEHINWEIS achten.
EU-Kommission erlaubt Mehlwurmlarven als Zusatz u.a. in Brot und Backwaren und Nudeln

Ab dem 10. Februar darf Mehlwurmpulver offiziell in einer Reihe von Produkten verarbeitet werden
In Brot und Gebäck, Kuchen, Teigwaren, verarbeiteten Kartoffelprodukten, Käse und Käseprodukten sowie Obst- und Gemüsekompotten – dort darf ab 10. Februar eine neue Ingredienz drin sein: Mehlwürmer in Form von Mehlwumpulver
@heute
PS: EU-weit ab 10. Februar


Zuletzt bearbeitet von Teddypetzi am 08.02.2025 um 07:47 Uhr