Ist auch verständlich, dass die Versicherung nicht zahlt, ist ja fast eine Einladung wenn das Fesnster gekippt ist.
Forum - FENSTER GEKIPPT Versicherung zahlt nach Einbruch nichts
eine Woche - ebenerdig - ein Fenster gekippt- das ist wirklich eine Einladung und ich kann den Gerichtsentscheid voll verstehen
ich würd nie auf die Idee kommen, wenn ich mal eine Woche weg bin, ein Fenster gekippt zu lassen, nicht einmal einen Tag
Zuletzt bearbeitet von Raggiodisole am 11.06.2022 um 21:26 Uhr
Wie kann man sein zuhause verlassen und die Fenster gekippt lassen? Ok, ich könnte das, ich wohne im 4. Stock. Aber wenn man ebenerdig wohnt und dann noch für eine Woche, eine bessere Einladung für Einbrecher kann es ja kaum geben
Irgendwie hat in diesem Fall der Einbrecher es doch gecheckt das niemand zu Hause ist 
Bei uns ist es von aussen nie erkennbar, das Licht geht bei Dämmerung an, die Außenrolläden fahren immer Automatisch hinunter sowie am Morgen wieder hinauf
die Fenster sind bei uns sowieso nie gekippt, entweder offen oder geschlossen (Frischluft kommt über die Raumlüftung immer hinein) 
Das hat mir schon einmal jemand gesagt, dass die Versicherung bei gekippten Fenstern nichts zahlt, Ist ja auch verständlich, denn ein gekipptes Fenster ist ein offenes Fenster.
Selber Schuld, man sollte das Kleingedruckte in den Verträgen kennen. Zusätzlich zum Einbruchschaden hat er jetzt auch noch die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Dumm gelaufen...🫣
Wir haben nie gekippte Fenster. Das steht auch in unserer Haushaltversicherung, das die Versicherung nicht bezahlt, bei gekippten Fenstern.
Ist durchaus verständlich, das ist wie eine Einladung zum Diebstahl. Da könnte man ja gleich den Schlüssel stecken lassen oder ihn unter der Fußmatte verstecken. Blumentöpfe sind auch keine gute Lösung 😂.
Ein Salzburger fuhr weg und ließ dabei ein Fenster gekippt offen. Einbrecher nutzten ihre Chance und stiegen ein. Deswegen zahlt die Versicherung nichts.
in Rechtsstreit zwischen einem Salzburger und seiner Versicherungsfirma zeigt, wie sich bereits Kleinigkeiten auf Schadensfälle auswirken. Der Mann hatte laut Obersten Gerichtshofs bei der beklagten Firma eine Haushaltsversicherung abgeschlossen, die auch das Risiko eines Einbruchsdiebstahls deckt.
Im Artikel 5 des Vertrags findet sich der Passus „Obliegenheiten des Versicherungsnehmers“: Darin steht, dass alle Türen, Fenster und Öffnungen „stets ordnungsgemäß verschlossen zu halten“ sind. Als der Salzburger für eine Woche sein Zuhause verließ, ließ er das Fenster zur ebenerdigen Werkstatt in gekippter Stellung offen.
Gericht gab Versicherungsfirma recht
Es kam zum Einbruch: Unbekannte drückten ausgerechnet das gekippte Fenster auf, öffneten die Verriegelung mit einem Draht und stiegen ein. Im Inneren brachen sie noch eine Metall-Tür auf – ob sie Beute machten, ist unklar.
Bericht in der Krone
Bitte aufpassen, Leute.