Das ist ein Laden, der auf Produkte mit dem angebissenen Apfel spezialisiert ist. Man muss ja nicht dort einkaufen, diese Sachen gibt es woanders auch. Ich zahle zwar viel mit der Karte, aber ich möchte trotzdem die Auswahl selbst treffen können.
Einzelhändler dürfen Barzahlungen nicht ablehnen, es sei denn, Käufer und Verkäufer haben sich auf die Nutzung anderer Zahlungsmittel geeinigt. Nicht ausreichend sind Schilder oder Aushänge mit dem Hinweis, dass der betreffende Einzelhändler Barzahlungen oder Banknoten einer bestimmten Stückelung nicht akzeptiert. Einzelhändler müssen einen berechtigten Grund haben, z. B. dass sie nicht genügend Bargeld vorhalten können, um Wechselgeld zurückzugeben, oder dass die Verwahrung großer Bargeldmengen konkrete Sicherheitsrisiken für sie birgt.
Da ist die Rechtsprechung ziemlich schwammig. Interessant für den Händler wird es, wenn mal wieder die EC-Terminals für mehrere Tage ausfallen. Hatten wir letztes Jahr schon mal.



Der deutsche Elektronikhändler Gravis nimmt in seinen Filialen kein Bargeld mehr an, weil seine Kunden ohnehin fast ausschließlich bargeldlos zahlen und es für den Händler auch kostengünstiger ist, wenn er sich nicht mit Bargeld belasten muß.
Mal abgesehen vom Sinn oder Unsinn dieser Vorgangsweise.
Kann ein Händler in Deutschland tatsächlich die Annahme eines gesetzlichen Zahlungsmittels verweigern?