Forum - Bauer muß Schadenersatz nach Kuhattacke zahlen

 
AllBlacks

Der OHG bestätige ein Urteil gegen einen Bauer nach einer tödlichen Attacke von einer seiner Kühe auf eine Wanderin. Der Almbauer muss 80.000 € einmalig + 780 €  monatliche Rente an die Kinder zahlen. 

Halte das Urteil für falsch, da die Wanderin nachweislich sich falsch verhalten hat.

 

Zwiebel

Hab mich damit nicht großartig befasst, aber meines Wissens wurde das Fehlverhalten der Wanderin doch eh angelastet und daher der Schadenersatzanspruch runtergesetzt, ohne mitverschulden bekäme sie mehr. Der Bauer hatte die Kühe halt umzäunt verwahren müssen. 

Zuletzt bearbeitet von Zwiebel am 17.05.2020 um 23:12 Uhr

ew-ald

Das ist für mich eine Frechheit, fremde Personen benutzen und verunreinigen fremde Gründe verhalten sich auch noch falsch und dann soll der Besitzer dafür  noch zahlen ich an deren Stelle würde jedes betreten verbieten.

hobbykoch

Ich halte das Urteil auch für falsch. Eine Almfläche einzuzäunen ist entweder nicht möglich oder wäre mit so viel Wartungsaufwand (Lawinenschäden, etc.) verbunden, dass es unrentabel wäre. Es wird zur Folge haben, dass die Bauern ihre Flächen nicht mehr für Wanderwege zur Verfügung stellen und deshalb absperren. Das ist schade, aber nach diesem Urteil ist das verständlich.

Pesu07

Ich finde das Urteil absolut falsch und kann ew-ald nur zustimmen. Dass Landwirte ihre Almen und die Wanderwege für Wanderer in Zukunft sperren, ist für mich absolut verständlich. Das Urteil ist existenzgefährdend!!

DIELiz

 Für mich ist auch dieses Urteil völlig unverständlich

snakeeleven

ich bin am land aufgewachsen und weiss dass ich bei Weidetiere vorsichtig sein soll. Vielleicht sollten diese Ignoranten nur im eingezäunten TIERPARK spazierengehen.

Billie-Blue

So ähnlich verhält es sich ja auch bei Waldbesitzern. Da werden Bäume unnötig auf Verdacht gefällt, damit Wanderer nicht zu Schaden kommen und es keine Klagen gibt. Wir leben in einer Spaßgesellschaft, wo jeder seine Erlebnisse haben möchte, aber ohne sein eigenes Hirn einzuschalten, wie etwa, dass man bei Gewittergefahr nicht auf den Berg geht. Diese Personen, die sich aus eigenem Verschulden in Gefahr begeben, sollten ihre Rettung dann auch selbst bezahlen müssen.

gabija

Oh je, natürlich tut mir die tote Frau und ihre Kinder sehr leid, aber woher soll ein Bauer die astronomiche Summe her nehmen? Ich habe den Fall nicht mitverfolgt, bzw. nichts darüber gelesen, aber wenn die Wanderin tatsächlich sich selbst in Gefahr gebracht hat, dann ist das Urteil aus meiner Sicht falsch :(.

AllBlacks

In Oberösterreich gibt es einen Versicherungsschutz für Almbauern und dieser wird jetzt auf eine Haftpflichtschutzsumme von 2,5 Mio Euro pro Versicherungssummer ausgedeht, die zusätzlichen Kosten trägt das Land OÖ.

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