Hab mich damit nicht großartig befasst, aber meines Wissens wurde das Fehlverhalten der Wanderin doch eh angelastet und daher der Schadenersatzanspruch runtergesetzt, ohne mitverschulden bekäme sie mehr. Der Bauer hatte die Kühe halt umzäunt verwahren müssen.
Zuletzt bearbeitet von Zwiebel am 17.05.2020 um 23:12 Uhr

Der OHG bestätige ein Urteil gegen einen Bauer nach einer tödlichen Attacke von einer seiner Kühe auf eine Wanderin. Der Almbauer muss 80.000 € einmalig + 780 € monatliche Rente an die Kinder zahlen.
Halte das Urteil für falsch, da die Wanderin nachweislich sich falsch verhalten hat.