Das für Männer beim Bundesheer geltende Zopfverbot ist Geschichte. Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat am Donnerstag angeordnet, die entsprechende Verordnung „unverzüglich“ aufzuheben. Da es Soldatinnen erlaubt ist, einen Pferdeschwanz zu tragen, sahen die Höchstrichter eine „Benachteiligung aufgrund des Geschlechts“. Künftig dürfen also auch Soldaten lange Haare haben. Für gesetzwidrig erkannte der VfGH außerdem das Verbot der Schutzhundeausbildung.
Bei der Schutzhundeausbildung geht es aber im formale Gründe und das Verbot könnte also wiederkommen.
Das für Männer beim Bundesheer geltende Zopfverbot ist Geschichte. Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat am Donnerstag angeordnet, die entsprechende Verordnung „unverzüglich“ aufzuheben. Da es Soldatinnen erlaubt ist, einen Pferdeschwanz zu tragen, sahen die Höchstrichter eine „Benachteiligung aufgrund des Geschlechts“. Künftig dürfen also auch Soldaten lange Haare haben. Für gesetzwidrig erkannte der VfGH außerdem das Verbot der Schutzhundeausbildung.
Bei der Schutzhundeausbildung geht es aber im formale Gründe und das Verbot könnte also wiederkommen.
orf.at/stories/3425726/