Ein kanadisches Gericht hat entschieden, dass ein Vertrag durch ein Emoji geschlossen werden kann, beispielsweise mit dem „Daumen nach oben“. Es kommt allerdings auf den Kontext an, ob ein konkretes Angebot vorliegt, dem mithilfe des Emojis zugestimmt wird. (orf)

Da sollten Einige aufpassen mit der Verwendung ihrer Smileys – die schreiben ja ein Dutzend in ihren Chats. Und die Hälfte der Menschen weiß zum Teil nicht einmal die korrekte Bedeutung der Emojis.