Forum - Und wieder darf einer zu Fuß gehen.

 
Katerchen

Auf der Inntalautobahn wurde ein 23jähriger geblitzt, als er mit über 200 km/h unterwegs war, bei erlaubten 110 km/h. Als „Dreingabe“ war er auch noch betrunken.

Jetzt ist die Fahrerlaubnis weg und das Auto darf er als „Sachspende“ für den Staat betrachten.

Da habe ich absolut kein Mitleid.

Jasmin4you

Der Staat braucht eh Spende - da hoch verschuldet - für den 23 jährigen zu Fuß gehn sehr viel gesünder. Sehe darin nur Vorteile. Es ist nun mal nicht jeder für das Auto fahren geeignet.

Billie-Blue

Warum sollte man da auch Mitleid haben. Er kann doch froh sein, dass er sich nicht mit dieser Geschwindigkeit ins Jenseits befördert hat. Abgesehen von der Gefährdung anderer. 

Finde ich gut, dass nun die Autos bei solchen extremen Überschreitungen abgenommen und versteigert werden. Bin zwar normalerweise gegen Enteignungen durch den Staat, aber in so einem Fall finde ich es zulässig.

hexy235

Mit dem habe ich kein Mitleid, da kann man froh sein, dass er keinen Unfall gemacht hat. Das Auto braucht er sowieso länger nicht

snakeeleven

Wieviel Unfälle gab es mit 200 kmh?

Katerchen

snakeeleven, die meisten schweren Unfälle mit Schwerverletzten und Toten passieren wegen überhöhter Geschwindigkeit. Deswegen hat man mal die Geschwindigkeitsbegrenzungen eingeführt.

Ich hoffe mal, dass das Auto ihm gehört, dann kann es leichter versteigert werden.

littlePanda

Betrunken und zu schnell, da ist eigentlich zu hoffen, daß er seinen Schein nie wieder zurückbekommt. Aber Unbelehrbare fahren ja dann einfach ohne Schein weiter