Forum - Strafe bei nicht registrierter Airbnb-Vermietung

 
elisaKOCHT

Tirol: 5.000 Euro Strafe bei nicht registrierter Airbnb-Vermietung Die Tiroler Landesregierung hat am Dienstag eine Novelle des Tiroler Aufenthaltsgesetzes beschlossen. Der Entwurf sieht die Einführung einer Anzeige- und Registrierungspflicht vor, wenn Unterkünfte vermietet werden  insbesondere auch solche, die über Online-Vermittlungsplattformen angeboten werden. Vermieter sind künftig verpflichtet, gegenüber dem jeweiligen Tourismusverband entsprechende Meldungen vorzunehmen und Register zu führen. Begleitend dazu sind datenschutzrechtliche Bestimmungen einzuhalten. Online-Marktplätze für Vermietungen wie etwa Airbnb entziehen dem Wohnungsmarkt zunehmend privaten Wohnraum. gelesen auf: derstandard.at

Ich finde das ok. Wird es doch immer schwieriger leistbare Mietwohnungen zu finden. Ein Schritt in die richtige Richtung denke ich, Du auch?

Zuletzt bearbeitet von elisaKOCHT am 30.05.2019 um 18:07 Uhr

Gelöschter User

finde ich auch ok

 

hannevg

finde ich auch ok

Zwiebel

Inwiefern wirkt die Registrierungspflicht der Wohnungsknappheit entgegen? 

DIELiz

um die Frage zu beantorten: ja, finde ich auch ok

MaryLou

Wer vermietet soll auch eine Abgabe leisten. 

Zwiebel

Das ist eh nicht im Sinne des Erfinders, aber eine Meldepflicht wirkt wohl eher der Abgabenhinterziehung entgegen als der Kurzzeitvermietung.

Ich meine: Wenn ich eine Wohnung auf Airbnb anbieten möchte, dann melde ich das halt - so what... An der Wohnungsknappheit ändert sich dadurch nichts. Aber der Fiskus weiß dann, das da steuerpflichtiges Einkommen anfallen wird und holt sich eben leichter sein Geld. 

 

Die die das gut finden, weil es so wenig Wohnungen gibt - inwiefern sehr ihr da einen Zusammenhang? 

Zuletzt bearbeitet von Zwiebel am 31.05.2019 um 13:37 Uhr

alpenkoch

normal Vermietungen hat weniger Wohnungen wenn die mit Airbnb vermietet.... kann auch Kind was immer muss fragen denken

AllBlacks

Strafe finde ich ok.