Forum - Reiseanbieter Konkurs

 
hannevg

ältester Reiseanbieter der Welt (Gruppeneisen Pauschal) geht in Konkurs.

Hoffentlich ist keiner von Euch betroffen. gebuchte Reisen sollen reibungslos erstattet werden. Doch ist es schon eine Aktion so viele Reisende zurück zuholen. Es wird damit gerechnet, das Reisende von ihren Heimatstaaten zurückgeholt werden müssen (auch kosten mässig).

 Ist es für Dich ok wenn die Steuerzahler  durch Steuern für die Rückreise sitzengebliebner Urlauber zahlen müssen? Kein ok von mir. Wenn mein Auto in Kärnten kaputt ist, muß ich auch selbst nach NÖ kommen!

DIELiz

für mich ist es nicht ok wenn die Steuerzahler  durch Steuern für die Rückreise sitzengebliebner Urlauber zahlen müssen.

Mit welcher Berechtigung?

Wenn ein Bergwanderer am Berg in Österreich verunglückt muss er auch selbst für seine Rettung zahlen.

wohlbemerkt für die Rettung zahlen, nicht um vom Urlaubsort weg zu kommen weil der Reiseanbieter in Konkurs ist

sorry

Zuletzt bearbeitet von DIELiz am 23.09.2019 um 00:45 Uhr

schippi

Vorerst mal war ich sehr erstaunt zu hören, daß so eine große Firma ins Schläudern gekommen ist. Sie haben Pauschalreisen angeboten und viele stellen sich ihre Reise selber zusammen, da hatte Cook den Anschluß verpaßt. Das mit der Rückholung ist natürlich nicht ok für Steuerzahler, abr denken wir mal darüber nach wer die Bankenstützung gezahlt hat !!!

 

sssumsi

Leider sind wir wahrscheinlich betroffen :( Wir sollen am Freitag in den Urlaub starten, eigentlich über Ruefa, aber der Reiseveranstalter ist Thomas Cook. Unsere Freunde haben den gemeinsamen Urlaub gebucht und setzen sich nun mit dem Reisebüro in Verbindung. Bin schon gespannt!!!

snakeeleven

Ich habe mich im Internet informiert und auf der Seite:

 https://verbraucherrecht.at/cms/index.php?id=49&tx_ttnews%5Btt_news%5D=4465&cHash=eb0fa353ecb748e92358a3ac2278b29a

folgendes gefunden:

23.09.2019 Thomas Cook ist insolvent - Überblick über Rechte der Reisenden

 

Verbraucher müssen binnen acht Wochen ihre Ansprüche beim Abwickler melden.

Der britischer Reiseveranstalter Thomas Cook ist pleite, dies teilte der Konzern heute Nacht mit. Betroffene Verbraucher, die bei Thomas Cook eine Pauschalreise oder eine verbundene Reiseleistung gebucht haben, können ihre Ansprüche binnen acht Wochen bei dem Abwickler AWP P&C S.A., Niederlassung für Österreich, Pottendorfer Straße 23-25, A-1120 Wien (Telefonnummer: +43 1 525 03 -0) geltend machen.

Die (Pauschalreiseverordnung (PSV) sichert Ansprüche von Verbrauchern im Falle einer Insolvenz eines Reiseveranstalters oder eines Reisevermittlers. Geschützt sind aber nicht alle Reise, sondern nur gebuchte Pauschalreisen (das ist eine Kombination von mehreren Reiseleistungen, meist Beförderung und Unterbringung) und bestimmte verbundene Reiseleistungen (hier werden von einem Unternehmer mehrere separate Verträge mit verschiedenen Leistungserbringen vermittelt).

Betroffene Reisende haben ein Recht auf Rückzahlung bereits geleisteter Zahlungen (Anzahlungen und Restzahlungen) und auf die notwendigen für die Rückbeförderung. Dies umfasst auch die Kosten von Unterkünften vor der Rückbeförderung, die infolge der Insolvenz des Reiseveranstalters entstanden sind. Müssen Reisende wegen der Insolvenz vor Ort nochmals Leistungen erbringen, zB an Hoteliers, so können auch diese Ansprüche geltend gemacht werden. Verbraucher sollten jedenfalls alle Zahlungen, die sie nun noch zusätzlich leisten mussten, gut dokumentieren.

Reisende müssen ihre Ansprüche in der Regel binnen acht Wochen beim Abwickler anmelden. Die acht Wochen beginnen mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu laufen. Das Gewerbeinformationssystems Austria (GISA) gibt Auskunft darüber, bei wem die Ansprüche geltend zu machen sind. Laut GISA ist für die Thomas Cook AG mit Sitz im 3.Bezirk in Wien der Abwickler

AWP P&C S.A., Niederlassung für Österreich, Pottendorfer Straße 23-25, A-1120 Wien, Telefonnummer: +43 1 525 03 -0,  Fax: +43 1 525 03-999, E-Mail: service@allianz-assistance.at .

Zur besseren Beweisbarkeit empfehlen wir eine schriftliche Geltendmachung mit Einschreiben.

     

Zuletzt bearbeitet von snakeeleven am 23.09.2019 um 10:24 Uhr

Dosch

Nein, tut mir leid aber das wäre für mich absolut nicht okay, wenn wir Steuerzahler die Kosten für die Rückholung von Urlaubern tragen müssen (egal aus welchen Gründen).

AllBlacks

Ich buche praktisch jede Reise individuell, sowohl An- und Abreise als auch die Unterkunft. Kommt fast immer günstiger und man ist individueller unterwegs. Wenn etwas passiert (Pleite z.B.), dann hat man es etwas schwerer seine Ansprüche durchzusetzen, aber wie oft passiert etwas?

elisaKOCHT

Frage:  Ist es für Dich ok wenn die Steuerzahler  durch Steuern für die Rückreise sitzengebliebner Urlauber zahlen müssen?

Antwort: NEIN, auch wenn es mir für Sitzengebliebene leid tut. Aber ich WILL dafür nicht zahlen. Ich habe nichts verschuldet

elisaKOCHT

ich war wohl sehr erstaunt wie oft das heute in den Medien war. Alle Naselang wurde in irgendeinem Magazin/Radiobericht/Zeitung mitgeteilt wie man sich verhalten soll. Es sollen tausende aus Österreich betroffen sein, daher wohl.