Forum - Produktrückrufe bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln

 
Zwiebel

Aufgrund des Threads weiter unten und da hier regelmäßig Produktrückrufe gepostet werden, frage ich mich:

Wie ist eigentlich das Prozedere, wenn verschreibungspflichtige Medikamente zurückgerufen werden:

Trifft den Arzt dann die (rechtliche) Pflicht, jeden Patienten, dem er das Produkt verschrieben hat, persönlich zu informieren? Oder muss die Apotheke als Verkäufer dieser Pflicht nachkommen? Oder keiner von beiden? 

DIELiz

Auch ich habe Produktrückrufe im Forum veröffentlicht. Natürlich vorab informiert ob es uns in Österreich betrifft, aber auch wie aktuell Meldungen sind.

Auch bei Produktrückrufen, die ja einen Menschen schädigen könnten, setze ich einfach eine gewisse SORGFALTSPFLICHT des Themenveröffentlichers voraus.

Als LAIE kann ich dir zu deinen Fragen nur antworten: stelle bitte die Fragen an den betreffenden fachlichen Stellen

zu Risiken und Nebenwirkungen fragen "sie" ihren Arzt oder Apotheker (da erfährst du auch wie lange die Rückgabefrist an das Pharmaunternehmen ist etc.).

Auch die Apothekenkammer hat da wohl einen Ansprechpartner und ein Rechtsanwalt könnte da auch mehr wissen, oder?

schippi

DIELiz hat Recht. Arzt oder Apotheker fragen

 

Danillo

Arzt oder Apotheker fragen

Zwiebel

Es hat bei der anderen Diskussion den Anschein gemacht, als gäbe es hier im Forum Leute, die sich damit auskennen. Aber offenbar doch nicht.