Der Plagiatsforscher Stefan Weber zerlegt die Diplomarbeit von Ministerin Aschbacher, abgegeben 2006 an der FH Wr. Neustadt. Diese sei eine "wissenschaftlcihe Katastrophe" und in vielen Passagen schlicht abgeschrieben.
Die Dissertation wurde pikanterweise erst im Mai 2020 ( als sie bereits Ministerin war) an der Uni in Bratislava eingereicht und weist enorme sprachliche Fehler auf. Offensichtlich wurde ein Artikel aus dem Forbes Magazin mit Google Translation übersetzt und eins zu eins in die Doktorarbeit übernommen. Sie hat sich also nicht einmal die Mühe gemacht, den Artikel in fehlerfreies Deutsch umzuschreiben.
Nun wackeln beide Titel der Ministerin.
Dass sie als Ministerin die Zeit für das Schreiben einer Dissertation hatte , ist an sich sehr seltsam, wenn man sich die fehlerhaften Passagen durchliest, fragt man sich, wie das positiv bewertet werden konnte. Aber nicht nur die TU Bratislava , auch die FH Wr. Neustadt wird sich wohl rechtfertigen müssen.
Derzeit wird alles untersucht und es gilt natürlich die Unschuldsvermutung.
Der Plagiatsforscher Stefan Weber zerlegt die Diplomarbeit von Ministerin Aschbacher, abgegeben 2006 an der FH Wr. Neustadt. Diese sei eine "wissenschaftlcihe Katastrophe" und in vielen Passagen schlicht abgeschrieben.
Die Dissertation wurde pikanterweise erst im Mai 2020 ( als sie bereits Ministerin war) an der Uni in Bratislava eingereicht und weist enorme sprachliche Fehler auf. Offensichtlich wurde ein Artikel aus dem Forbes Magazin mit Google Translation übersetzt und eins zu eins in die Doktorarbeit übernommen. Sie hat sich also nicht einmal die Mühe gemacht, den Artikel in fehlerfreies Deutsch umzuschreiben.
Nun wackeln beide Titel der Ministerin.
Dass sie als Ministerin die Zeit für das Schreiben einer Dissertation hatte , ist an sich sehr seltsam, wenn man sich die fehlerhaften Passagen durchliest, fragt man sich, wie das positiv bewertet werden konnte. Aber nicht nur die TU Bratislava , auch die FH Wr. Neustadt wird sich wohl rechtfertigen müssen.
Derzeit wird alles untersucht und es gilt natürlich die Unschuldsvermutung.