Sie war langjährige Mitarbeiterin der für Parks zuständigen Landwirtschaftsministerin Elisabeth Köstinger und sie war auch noch Landesobmann-Stellvertreterin des Tiroler ÖVP-Wirtschaftsbunds.
Das dürfte als Qualifikation genug gewesen sein.
Sie war langjährige Mitarbeiterin der für Parks zuständigen Landwirtschaftsministerin Elisabeth Köstinger und sie war auch noch Landesobmann-Stellvertreterin des Tiroler ÖVP-Wirtschaftsbunds.
Das dürfte als Qualifikation genug gewesen sein.
Letztes Jahr bestellte Ministerin Köstinger ihre ehemalige Mitarbeiterin Katrin Völk zur Direktorin der Bundesgärten. Nun erhebt der Volksanwalt den Vorwurf, dass die öffentliche Ausschreibung des mit 9000 Euro brutto dotierten Jobs auf Völk zugeschnitten worden sei. Die Ausschreibung verlange keinerlei Qualifikation in Landschaftsarchitektur. Immerhin handelt es sich um Augarten, Belvedere und Schönbrunn. Ein Mitbewerber hatte sich beschwert.
Der Volksanwalt wartet seit Monaten auf Antworten aus Köstingers Ministerium, diese beruft sich auf das Amtsgeheimnis, was sie laut Verfassung gar nicht darf.
Es ist sicher purer Zufall, dass jemand aus dem Türkisen Kreis die Stelle bekommen hat. Und warum sollte man eine Qualifikation mitbringen, die nicht einmal bei Ministern verlangt wird?