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Mit der Verordnung über Künstliche Intelligenz („Artificial Intelligence Act“) hat die EU vor zwei Jahren das weltweit erste staatenübergreifende Regelwerk für KI geschaffen. Jetzt greift es und definiert klare, EU-weite Anforderungen an Entwickler und Betreiber. KI-Systeme sollen dadurch sicher, ethisch und vertrauenswürdig werden.

Ab dem 2. August greifen Transparenzpflichten sowie die Durchsetzung auf nationaler und europäischer Ebene.

Allerdings wurden durch eine sogenannte Digital-Omnibus-Verordnung einzelne Regeln vereinfacht und Fristen verschoben. Das betrifft etwa den Aufbau sogenannter KI-„Sandboxen“ – also isolierten Testumgebungen. Zwar gelten allgemeine Kennzeichnungspflichten für KI-Inhalte ab dem 2. August, die Pflicht zu maschinenlesbaren Kennzeichnungen oder Wasserzeichen verschiebt sich jedoch auf den 2. Dezember 2026.

Wer KI-Systeme anbietet, muss Menschen ab dem 2. August grundsätzlich darüber informieren, wenn sie mit einer KI interagieren. Das betrifft vor allem direkt mit Nutzern kommunizierende Systeme wie Chatbots. Eine Ausnahme gibt es nur dann, wenn der Einsatz der KI offensichtlich ist.

Auch für Deepfakes gilt eine klare Offenlegungspflicht: Wer Bild-, Audio- oder Videoinhalte per KI erzeugt oder manipuliert, muss das transparent machen. Ausnahmen greifen hier bei der Strafverfolgung sowie für künstlerische und kreative Werke.

Ebenso erfordert das Erstellen KI-generierter Texte von öffentlichem Interesse eine Kennzeichnung. Auch hier gibt es Ausnahmen für die Strafverfolgung, Kunst, Satire sowie für Inhalte mit menschlicher Überprüfung oder redaktioneller Kontrolle, bei denen eine natürliche oder juristische Person die Verantwortung trägt.