Ich bin mir nicht sicher ob der Pächter der Alpenvereins Hütte nun Ärger bekommt oder doch nur die zwei Nepalesen. Der Pächter schiebt wahrscheinlich das ganze an seine Mitarbeiter ab.
Ich bin mir nicht sicher ob der Pächter der Alpenvereins Hütte nun Ärger bekommt oder doch nur die zwei Nepalesen. Der Pächter schiebt wahrscheinlich das ganze an seine Mitarbeiter ab.
Normalerweise muss Jemand die Materialseilbahn starten und dann auch stoppen wenn der Korb unten ankommt.
Es gibt aber auch Ausnahmen für die Personalbeförderung mit Materialseilbahnen.
Die kann auch für Beschäftigte der Hütte gelten.
Zwei Nepalesen waren am Samstagnachmittag im Obersulzbachtal (Pinzgau) in einer misslichen Lage. Die beiden Mitarbeiter einer Alpenvereinshütte sind mit einer Materialseilbahn in Neukirchen am Großvenediger unterwegs gewesen, als plötzlich das Tragseil aus der Führung sprang. (orf.at)
Nach vier Stunden hat dann die Bergung geklappt. Da dürfte der Pächter der Alpenvereinshütte nun Ärger bekommen, die Mitfahrt in einer Materialseilbahn ist verboten.