Nach US-Recht läuft das Copyright an dem kurzen Schwarzweiß-Zeichentrickfilm “Steamboat Willie” aus dem Jahr 1928 zum 1. Jänner aus. Damit ist die Tür offen für Remakes, Spin-offs und Adaptionen durch andere Künstler – sowie für Rechtsstreitigkeiten mit Disney.
Hinzu kommt, dass zwar das Urheberrecht abläuft, nicht aber das Markenrecht. Dieses schützt die Quelle eines Werks und verhindert, dass jemand anderes ein Produkt so herstellt, dass Verbraucher es für das Original halten könnten. Diese Rechte lassen sich unbegrenzt verlängern.
Disney arbeitet nun nach eigenen Angaben daran, “die Konsumenten vor Verwechslungen zu schützen”. Vorsorglich hat der Konzern einen Ausschnitt aus “Steamboat Willy” in den Vorspann aller von seinen Studios produzierten Animationsfilme eingefügt.
Nach US-Recht läuft das Copyright an dem kurzen Schwarzweiß-Zeichentrickfilm “Steamboat Willie” aus dem Jahr 1928 zum 1. Jänner aus. Damit ist die Tür offen für Remakes, Spin-offs und Adaptionen durch andere Künstler – sowie für Rechtsstreitigkeiten mit Disney.
Hinzu kommt, dass zwar das Urheberrecht abläuft, nicht aber das Markenrecht. Dieses schützt die Quelle eines Werks und verhindert, dass jemand anderes ein Produkt so herstellt, dass Verbraucher es für das Original halten könnten. Diese Rechte lassen sich unbegrenzt verlängern.
Disney arbeitet nun nach eigenen Angaben daran, “die Konsumenten vor Verwechslungen zu schützen”. Vorsorglich hat der Konzern einen Ausschnitt aus “Steamboat Willy” in den Vorspann aller von seinen Studios produzierten Animationsfilme eingefügt.
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