Forum - Musik auf den Weihnachtsmärkten

 
Katerchen

In Deutschland will die Gema (Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte) kräftig zulangen und teilweise ihre Gebühren bis zu 8.000 Prozent anheben.

Das System läuft folgendermaßen: Jedes Mal, wenn ein Weihnachtslied auf einem öffentlichen Markt gespielt wird, werden Gema-Abgaben fällig. Je größer der Weihnachtsmarkt und je höher die Besucherzahl, desto höher fallen auch die Gema-Gebühren aus. Laut einem Urteil des Bundesgerichtshofs zählt hier die Größe der gesamten Fläche der Veranstaltung, nicht nur den Teil der mit Musik beschallt wird.

In Nürnberg steigen die Kosten beispielsweise von 1.500 Euro auf 29.000 Euro, in einer kleineren nordbayerischen Stadt sogar von 500 Euro auf knapp 40.000 Euro. Da hilft wohl nur noch, gar keine Musik abzuspielen oder auf Gema-freie Musik (alte Volkslieder) zurückzugreifen.

Ich persönlich brauche auf den Weihnachtsmärkten nicht unbedingt eine Musik.

Zuletzt bearbeitet von Katerchen am 12.10.2023 um 18:44 Uhr

martha

Ich finde Weihnachtsmärkte wie sie früher waren bzw auch heutzutage, wenn auch sehr selten ist mit handwerklichen Produkten ohne den billigen Krimskrams viel schöner. 

jowi59

Die Folge dieser Kosten ist sicher, dass keine Weihnachtslieder mehr gespielt werden.

Diese Preise kann sich wahrscheinlich keiner leisten und auf die Waren kann man sie auch nicht aufschlagen.

Pesu07

Betrifft das auch Österreich?

Katerchen

In Österreich ist es die AKM, die verlangen auch Gebühren für das Abspielen von Liedern.

Jasmin4you

In Nürnberg gibt es öffentliche Auftritte von den Grundschülern verschiedener Schulen. Auf Weihnachtslieder gibts keine Gema Gebühren - Schlager wird eh selten gespielt auf dem Weihnachtsmarkt. 

Katerchen

Jasmin4you, sobald Lieder aufgeführt werden die dem Urheberschutz unterliegen muss eine Gebühr bezahlt werden. Auch bei öffentlichen Auftritten von Kinderchören. Die Gebühr muss der Veranstalter tragen. Ausnahmen gibt es nur bei Gema-freier Musik, beispielsweise alte Volkslieder wo der Urheberschutz erloschen ist.

Jasmin4you

Bei den Weihnachtsliedern nicht - Voraussetzung dafür daß der Urheber länger als 70 Jahre tot ist. Bei Weihnachtslieder ist das meistens der Fall. 

littlePanda

Vielleicht wird dann diese Dauerbeschallung mit Weihnachtslieder etwas weniger. Das wäre ein angenehmer Nebeneffekt.

Silviatempelmayr

Bei diesen warmen Temperaturen denkt man noch gar nicht an Weihnachtsmärkte, aber es ist nicht mehr lange bis zum Start. 

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