Ist das dann so, dass ich nur sagen brauche: "Ähm, ich hab Kopfweh und Geschmacksverlust, ich fühle mich schlecht, ich glaub ich hab Corona! " Und schon habe ich einen Zusatzurlaub im trauten Heim? Und der Test wird bezahlt.
Sollte das so sein, nützen das manche sicher für einen Zusatzurlaub auf Steuerkosten. Danke an Kurz.
Coronan-Tests:
Wird man als Verdachtsfall eingestuft, wird der Test bezahlt.
Benötigt man den Test für einen Nachweis (Grenzübertritt o.ä.) kosten diese zw. 85 und 260 Euros und die Ergebnisse erhält man nach 12 bis 24 Stunden.
Antikörpertest kosten zwischen 20 und 175 Euros.
Quarantäne:
Lt. ÖGK: „Wird ein DN unter Quarantäne gestellt, hat der DG aufgrund der Bestimmungen des Epidemiegesetzes das Entgelt weiter zu zahlen. Es besteht aber ein Anspruch gegenüber dem Bund auf Ersatz dieser Kosten. Eine Isolation in Quarantäne ist eine reine Vorsichtsmaßnahme und zählt daher arbeitsrechtlich als sonstige Dienstverhinderungsgrund. Erst wenn tatsächlich feststeht, dass eine Erkrankung (mit Krankschreibung) gegeben ist, liegt auch Krankenstand vor“.
Die Allgemeinheit hat ganz schön was zu berappen, wenn Urlaubsrückkehrer ein „Souvenir“ mitbringen. Muss das sein?
Zuletzt bearbeitet von Pesu07 am 15.08.2020 um 18:00 Uhr