Forum - Keine Ausgangssperre, sondern Ausgangsbeschränkung

 
Zwiebel

Weil es unpraktisch ist, dass offenbar viele nicht verstanden haben, was es mit den aktuellen Regelung auf sich hat und wie das Konzept einer "Ausnahme" von der Regel funktioniert. 

Die aktuelle Regelung lautet im Wesentlichen: 

Grundsatz: zwischen 20 und 6 Uhr muss man im privaten Raum sein. (Das Wort "eigenen" ist vom covidgesetz nicht gedeckt.)

Davon gibt es einige Ausnahmen. Eine dieser Ausnahmen ist das Verlassen des privaten Raums zwecks geistiger oder körperlicher Erholung. Ausnahme bedeutet, dass in diesem Fall der Grundsatz nicht gilt. Ergo: Rausgehen zur körperlichen/geistigen Erholung darf man auch zwischen 20 und 6 Uhr. Selbstverständlich muss man dabei einen Abstand von einem Meter zu anderen Personen einhalten. 

Zwiebel

Hier noch der Link, wo ihr euch über die aktuelle Verordnung informieren könnt. Nur das gesetz (bzw die Verordnung) zählt. Was euch irgendwelche Experten für Raumfahrt oder der Nachbar oder irgendeine dubiose internetzeitschroft erzählen, hat keinerlei bindende Wirkung 

https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20011318

Pannonische

Danke für Deine Mühe Zwiebel

MaryLou

Zählt mein Wohnmobil auch zum privaten Wohnbereich oder ist das nicht der Fall? Es sind so viele Möglichkeiten offen geblieben in der Verordnung. 

Zwiebel

Eh marylou, vieles ist auch offen. Das mit dem Wohnmobil lässt sich aber mE gut argumentieren. Dürfen halt maximal 6 Personen drin sein. 

Billie-Blue

Ich verstehe nicht, was an dieser Verordnung schwer zu verstehen sein soll. Man muss zuhause bleiben, außer 1.Leib und Leben ist gefährdet, 2.Deckung der Grundbedürfnisse, 3.Erholungspaziergang und 4.berufliches. Zuhause ist das, wo man sich normalerweise aufhält, das ist wohl eher selten der Schuppen oder der Wohnwagen

AllBlacks

verstehe auch nicht was daran so schwer zu verstehen ist. und die paar wochen und monate mit einschränkungen kann man durchaus verkraften, viel schlimmer wäre ein krieg oder atomunfall.

Lara1

Das Wohnmobil zählt zu dem privaten Wohnbereich.

Stellplätze mit Aufsicht dürfen nicht angefahren werden, die zählen zu den Beherbergungbetrieben. 

Auf Stellplätzen ohne Aufsicht darf man stehen.