Hier noch der Link, wo ihr euch über die aktuelle Verordnung informieren könnt. Nur das gesetz (bzw die Verordnung) zählt. Was euch irgendwelche Experten für Raumfahrt oder der Nachbar oder irgendeine dubiose internetzeitschroft erzählen, hat keinerlei bindende Wirkung
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20011318


Weil es unpraktisch ist, dass offenbar viele nicht verstanden haben, was es mit den aktuellen Regelung auf sich hat und wie das Konzept einer "Ausnahme" von der Regel funktioniert.
Die aktuelle Regelung lautet im Wesentlichen:
Grundsatz: zwischen 20 und 6 Uhr muss man im privaten Raum sein. (Das Wort "eigenen" ist vom covidgesetz nicht gedeckt.)
Davon gibt es einige Ausnahmen. Eine dieser Ausnahmen ist das Verlassen des privaten Raums zwecks geistiger oder körperlicher Erholung. Ausnahme bedeutet, dass in diesem Fall der Grundsatz nicht gilt. Ergo: Rausgehen zur körperlichen/geistigen Erholung darf man auch zwischen 20 und 6 Uhr. Selbstverständlich muss man dabei einen Abstand von einem Meter zu anderen Personen einhalten.