Abgesehen von dem Gesetz dass wichtig ist, nicht nur für die Frauen die einen Schwangerschaftsabbruch durchführen wollen, sonder für alle Frauen. Niemand sollte irgendwo belästigt werden dürfen.
Wem bitteschön fällt ein solches Wort dafür ein „Gehsteigbelästigungsgesetz“.
Seit heute gilt in Deutschland ein „Gehsteigbelästigungsgesetz“. Das Recht auf Schwangerschaftsabbrüche wird immer wieder diskutiert, auch in Deutschland ist es keine Selbstverständlichkeit. Gegner tun ihre Meinung auch vor Spitäler und Beratungsstellen kund. Ein neues Gesetz soll dem ein Ende setzen.
Mit Plakaten und Schildern stehen sie vor den Einrichtungen. Manchmal sprechen sie sogar Menschen an, die die Praxen betreten wollen. Es wird laut gebetet, gerufen und gesungen. Daran müssen Betroffene vorbei, die abtreiben wollen oder darüber nachdenken und Rat suchen. Damit soll jetzt aber Schluss sein.
Vor Praxen und Beratungsstellen gibt es dann Schutzzonen, die Abtreibungsgegnerinnen und -gegner für ihren Protest nicht nutzen dürfen. 100 Meter Abstand müssen mindestens gehalten werden. Wird das missachtet, müssen die Protestierenden mit Ordnungsstrafen rechnen. Das zu verhängende Bußgeld kann bis zu 5000 Euro hoch sein.