Doch. Du darfst sogar aus gesundheitlichen und psychischen Gründen einen Nachtspaziergang machen.
Forum - Freiheitsberaubung
Verlassen darf man die Wohnung nur, um eine „unmittelbare Gefahr für Leib, Leben oder Eigentum“ abzuwenden, um jemand anderem zu helfen oder ihn zu betreuen, wegen familiärer oder beruflicher Pflichten und zur „körperlichen und psychischen Erholung“ – spazierengehen ist also erlaubt
Auch in den Tageszeitungen wird vom Lockdown ab 3. November 2020, 0.00 Uhr sehr ausführlich berichtet - und wie immer Unwissenheit schützt nicht vor Strafe.
liebe SlowFood
im Forum stehen auch die neuen muß machen Regeln. Hast du keinen Brief etra nur für dich erhalten? Kommt noch vom Kanzler?
Liebe MaryLou , auf deinem eigenen Grundstück kannst du dich bewegen wann und wie lange du willst, kannst auch die ganze Nacht um die Bäume laufen.
Ich glaube das die meisten schon wissen was man darf und was nicht. Dumm stellen ist momentan keine gute Lösung. Wir wollen doch alle das keiner krank wird.
Irgendwo, wo alle Regeln aufgelistet waren, stand, dass man auch im Garten nicht mit anderen zusammentreffen darf. Alleine oder mit Familie darfst du tun was du willst zuhause.
Wieso sollte man sich auf dem eigenen Grundstück nicht mehr bewegen sollen? Man darf auch auf die Strasse hinaus um spazieren zu gehen und Luft zu schnappen.
solange du nicht von (un)bekannten angezeigt wirst, wird die polizei auch nicht kommen. und sogar wenn du angezeigt wird, benötigt die polizei einen durchsuchungsbefehl. also wird die zu hause nichts passieren.
Es ist verboten, den privaten Wohnbereich in der Zeit von 20 bis 6 Uhr zu verlassen. Die Polizei wird kontrollieren. Was genau heißt das jetzt: Darf ich mich auf meinem eigenen Grundstück nicht mehr frei bewegen in der Nacht?
Zuletzt bearbeitet von MaryLou am 01.11.2020 um 10:11 Uhr