Forum - Freiheitsberaubung

 
MaryLou

Es ist verboten, den privaten Wohnbereich in der Zeit von 20 bis 6 Uhr zu verlassen. Die Polizei wird kontrollieren. Was genau heißt das jetzt: Darf ich mich auf meinem eigenen Grundstück nicht mehr frei bewegen in der Nacht?

Zuletzt bearbeitet von MaryLou am 01.11.2020 um 10:11 Uhr

Pannonische

Doch. Du darfst sogar aus gesundheitlichen und psychischen Gründen einen Nachtspaziergang machen.

snakeeleven

Verlassen darf man die Wohnung nur, um eine „unmittelbare Gefahr für Leib, Leben oder Eigentum“ abzuwenden, um jemand anderem zu helfen oder ihn zu betreuen, wegen familiärer oder beruflicher Pflichten und zur „körperlichen und psychischen Erholung“ – spazierengehen ist also erlaubt

 

Beatus

Auch in den Tageszeitungen wird vom Lockdown ab 3. November 2020, 0.00 Uhr sehr ausführlich berichtet - und wie immer Unwissenheit schützt nicht vor Strafe.

alpenkoch

liebe SlowFoodim Forum stehen auch die neuen muß machen Regeln. Hast du keinen Brief etra nur für dich erhalten? Kommt noch vom Kanzler?

hexy235

Liebe MaryLou , auf deinem eigenen Grundstück kannst du dich bewegen wann und wie lange du willst, kannst auch die ganze Nacht um die Bäume laufen.

Silviatempelmayr

Ich glaube das die meisten schon wissen was man darf und was nicht. Dumm stellen ist momentan keine gute Lösung. Wir wollen doch alle das keiner krank wird.

Billie-Blue

Irgendwo, wo alle Regeln aufgelistet waren, stand, dass man auch im Garten nicht mit anderen zusammentreffen darf. Alleine oder mit Familie darfst du tun was du willst zuhause.

Limone

Wieso sollte man sich auf dem eigenen Grundstück nicht mehr bewegen sollen? Man darf auch auf die Strasse hinaus um spazieren zu gehen und Luft zu schnappen.

AllBlacks

solange du nicht von (un)bekannten angezeigt wirst, wird die polizei auch nicht kommen. und sogar wenn du angezeigt wird, benötigt die polizei einen durchsuchungsbefehl. also wird die zu hause nichts passieren.