Mängel in Produkten machen nahezu täglich die Runde. Immer wieder kommt es vor, dass Bakterien, Verunreinigungen oder gar Fremdkörper sich in Lebensmitteln finden lassen, die bereits in den Supermarkt-Regalen angeboten werden.

Die EU-Produkthaftungsrichtlinie soll es ermöglichen, fehlerhafte Produkte wie diese zurückzurufen. Ab Mai 2024 soll nun eine neue Richtlinie in Kraft treten, wodurch die Anzahl der Rückrufe stark zurückgehen können – zum Nachteil aller Verbraucher.

Diese neue Richtlinie sieht strengere Kriterien zur Haftung vor, dadurch sollen die Hersteller im Falle eines Rückrufes leichter belangt werden können. Das kann ein zweischneidiges Schwert sein: Denn in den meisten Fällen ist es so, dass die Unternehmen fehlerhafte Produkte in Absprache mit der Lebensmitteluntersuchung freiwillig zurückrufen. Wenn aber durch die neue EU-Richtlinie härter durchgegriffen werden soll, könnte sich das in Zukunft ändern.

Bis dato sei es rechtlich unklar gewesen, wie die bereits seit Jahrzehnten geltenden Definitionen und Konzepte der Produkthaftungsrichtlinie anzuwenden sind. Auch sei die Beweislast für Geschädigte erdrückend und anstrengend gewesen. Zudem wären durch Vorschriften zu viele Hürden vorhanden gewesen, die einen Erfolg auf Schadenersatz nahezu nicht möglich gemacht haben.

"Es wird aber kein Unternehmen mehr aus freien Stücken zurückrufen, wenn das die Haftung verschärft. Demnach könnten auch freiwillige Rückrufe fortan dazu führen, dass einzelne Produkte wie kontaminierte Lebensmittel als fehlerhaft bewertet werden können. In diesem Fall muss der Hersteller für den Schaden aufkommen.

Das Ergebnis: es wird kaum mehr Rückrufe geben.