Wenige Monate vor Beginn eines Prozesses gegen den ehemaligen spanischen Fußballfunktionär Luis Rubiales hat das oberste Gericht des Landes ein Urteil bestätigt, dem zufolge ein erzwungener Kuss einen sexuellen Übergriff darstellt.
Es sei offensichtlich, dass „der flüchtige Kontakt eines nicht einvernehmlichen Kusses“ einen körperlichen Angriff auf das Opfer darstelle, hieß es gestern in der Begründung des Gerichts. (orf.at)
Und dazu braucht man ein Gerichtsurteil? Welch ein „Fortschritt“ in solchen Ländern.
Wenige Monate vor Beginn eines Prozesses gegen den ehemaligen spanischen Fußballfunktionär Luis Rubiales hat das oberste Gericht des Landes ein Urteil bestätigt, dem zufolge ein erzwungener Kuss einen sexuellen Übergriff darstellt.
Es sei offensichtlich, dass „der flüchtige Kontakt eines nicht einvernehmlichen Kusses“ einen körperlichen Angriff auf das Opfer darstelle, hieß es gestern in der Begründung des Gerichts. (orf.at)
Und dazu braucht man ein Gerichtsurteil? Welch ein „Fortschritt“ in solchen Ländern.