Das ist eins zu eins, was auf ORF.at steht. Du hattest dir zumindest die Mühe machen können, deine eigenen Worte zu verwenden oder deine Quelle namhaft zu machen.



Das ist eins zu eins, was auf ORF.at steht. Du hattest dir zumindest die Mühe machen können, deine eigenen Worte zu verwenden oder deine Quelle namhaft zu machen.



danke für diesen schnellen Überblick 
@ Zwiebel, eine Behauptung von dir die nicht zutreffend ist. Mein Text ist NICHT eins zu eins, was auf ORF.at steht
und mal keine Sorge, ich hatte bereits vorher 2 Threads eröffnet.
Diesen Thread habe ich nur noch einmal "eröffnet/einkopiert" um einen schnellen Überblick zu schaffen.
Bewusst ohne Haubenerhalt. Soll bei einigen Usern immer wieder vorkommen, dass sie nicht bei 2x10 stoppen 
Hat mir aber wirklich keine Mühe gemacht. Ich habe es gerne gemacht. Mir zumindest waren es die User im Forum wert !
ich hatte auch nicht mit Antworten/Kommemtaren gerechnet. Eben weil ich hier keine Fragen gestellt habe (wie bei den 2 Threads für die ich Hauben gesammelt habe)
vergessen:
sehr lobenswert das du die Nichtangabe vom Quellen anprangerst. Aber dann bitte nicht nur bei mir. Sonst denkt nachher noch wer du suchst verbissen Fehler "bevorzugt" bei mir 
#mistschonwiederNICHTS
Zuletzt bearbeitet von DIELiz am 01.11.2020 um 00:44 Uhr
Danke Liz für deine Zusammenfassung. Da hat man wirklich einen guten Überblick.
Bei einer Maßnahme blicke ich noch nicht so richtig durchâºï¸
Es dürfen sich nur mehr zwei Haushalte treffen.
Ist mein Haushalt darin inbegriffen, oder mein Haushalt und noch zwei andere Haushalte? L.G.
Privat können sich auch 50 Haushalte treffen, flauschi
Draußen haette ich gesagt nur zwei, also deiner und ein anderer
Zuletzt bearbeitet von Zwiebel am 01.11.2020 um 08:55 Uhr
Also ich bin ja gespannt wie ernst das die Leute nehmen werden. Mittlerweile gibt es sehr viele die sagen, sie halten sich nicht dran.
Danke für den Überblick. Ich muss das sowieso öfter als einmal lesen, damit ich es mir auch halbwegs merke
die ab Dienstag geltenden & verschärften Regeln zur Eindämmung des Coronavirus.
Die Ausgangsbeschränkungen untersagen ein Verlassen des privaten Wohnbereichs zwischen 20.00 und 6.00 Uhr, außer in bestimmen Ausnahmefällen:
Die Ausgangsbeschränkungen gelten nach der Zustimmung im Hauptausschuss des Nationalrats am Sonntag bis 12. November, dürften aber mehrmals bis Ende November verlängert werden. Sie sollen streng kontrolliert werden, ebenso wie das Verbot von Garagen- und Gartenpartys, kündigte die Regierung an. Es dürfen sich ab Dienstag nur mehr maximal zwei Haushalte treffen.
Die Abstandsregel von einem Meter gilt weiterhin im öffentlichen Raum zu allen Personen, die nicht im eigenen Haushalt leben. In geschlossenen Räumen muss zudem eine Maske getragen werden. Kinder bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr sind von der Maskenpflicht ausgenommen, ebenso Menschen mit entsprechendem Attest.
Ein Mund-Nasen-Schutz muss auch in öffentlichen Verkehrsmitteln sowie in U-Bahn-Stationen, Bushaltestellen, Flughäfen etc. getragen werden, zusätzlich zum – so möglich – Mindestabstand von einem Meter. Fahrgemeinschaften und Taxifahrten sind nur zulässig, wenn pro Sitzreihe (inkl. Lenker) nur zwei Personen sitzen.
Ausnahmen gibt es für Transporte von Kindergartenkindern und für Transporte von Menschen mit Behinderungen. Seilbahnen, Gondeln und Aufstiegshilfen dürfen nicht zu Freizeitzwecken verwendet werden und bleiben Profisportlern vorbehalten. Damit fällt Skifahren auf präparierten Pisten flach.
Für Religionsgemeinschaften gibt es eigene Regeln zur Minimierung des Infektionsrisikos. In Innenräumen muss jedenfalls ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden. An Begräbnissen dürfen maximal 50 Personen teilnehmen, dabei gelten die Mindestabstandsregel und MNS-Pflicht. Hochzeitsfeiern sind untersagt, es darf aber am Standesamt geheiratet werden.
Auch am Arbeitsplatz muss zwischen Personen der Einmeterabstand eingehalten werden – sofern es keine anderen Schutzmaßnahmen (Plexiglaswände etc.) gibt. Ist beides nicht möglich, so ist das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes verpflichtend. Wo möglich, wird Homeoffice empfohlen.
Die Gastronomie muss schließen, sie darf nur noch Abhol- und Lieferdienste anbieten. Bars, Wirtshäuser und Nachtlokale bleiben geschlossen.
Hotels ist die Aufnahme von Touristen untersagt, eine Ausnahme gibt es für berufliche Reisen.
Der Handel kann diesmal uneingeschränkt offen halten. Allerdings ist jeweils nur ein Kunde auf zehn Quadratmetern gestattet, zudem müssen Kunden eine Maske tragen, ebenso Mitarbeiter, sofern nicht andere Schutzmöglichkeiten (Plexiglas) vorhanden sind. Persönliche Dienstleistungen – etwa Friseure und Kosmetikstudios – bleiben erlaubt.
Alle Theater, Opern- und Konzerthäuser sowie auch Museen müssen bis zum 30. November schließen. Ausgenommen sind Proben und künstlerische Darbietungen ohne Publikum, die zu beruflichen Zwecken erfolgen. Schließen müssen auch Fitnessstudios und Hallenbäder.
Veranstaltungen sind komplett untersagt. Darunter fallen etwa Kultur- und Sportevents, aber auch Hochzeitsfeiern, Geburtstagsfeiern und Weihnachtsmärkte. Parkanlagen bleiben offen.
Alle Kontaktsportarten sind untersagt, darunter fällt etwa auch Fußball. Individual- und Freizeitsport im Freien bleibt erlaubt, sofern es dabei zu keinem Körperkontakt kommt. Sportstätten sind für Hobbysportler geschlossen, abgesehen von Sportstätten im Freien, bei denen es zu keinem Körperkontakt kommt (etwa Golf- und Tennisplätze, Leichtathletikanlagen).
Spitzensportler und ihre Trainer dürfen Sportstätten hingegen betreten und ihren Sport beruflich ausüben sowie an internationalen Wettbewerben teilnehmen – allerdings ohne Zuschauer.
Die Schulen und Kindergärten bleiben im Gegensatz zum ersten Lockdown im März offen. Begründet wurde das mit dem entsprechenden Wunsch unter anderem von Eltern und Ländern. Allerdings geht die Oberstufe ins Distance-Learning, zudem soll es eine verschärfte Maskenpflicht geben. Gleiches gilt für die Hochschulen, auch sie sollen ins Distance-Learning.
Besuche in Krankenhäusern, Kuranstalten und in Alters- und Pflegeheimen werden limitiert. Bis inklusive 17. November sind Besuche nur mehr alle zwei Tage erlaubt, es darf immer nur eine Person kommen, wobei es in Summe ein Limit auf zwei verschiedene Besucher gibt.
Sämtliche Besucher müssen entweder ein negatives Testergebnis vorweisen oder einen höherwertigen Atemschutz tragen. Der Mindestabstand ist einzuhalten. Ausgenommen davon sind die Palliativ- und Hospizbegleitung sowie die Seelsorge. Für externe, nicht medizinische Dienstleister gilt ein Betretungsverbot in Alten- und Pflegeheimen.
Beschäftigte in den jeweiligen Einrichtungen müssen – abhängig von der Verfügbarkeit – jede Woche ein negatives PCR- oder Antigen-Testergebnis vorlegen. Alternativ kann durchgehend während der Berufsausübung eine höherwertige Maske getragen werden.