Das ist aber auch das einzige positive, das ich den Corona-Demos abgewinnen kann.
Mich würde interessieren, wie Prof. Fremuth die Verhältnismäßigkeit im Einzelfall bewerten würde. Mal für ein paar Monate die Wiener Innenbezirke zu blockieren, um ernstgemeinte Anstrengungen in Richtung Klimaschutz anzustoßen, hätte ja durchaus seinen Reiz (vgl. London 2019). Verglichen mit dem abgewendeten Schaden wäre die Beeinträchtigung ja vernachlässigbar gering. 
Der Menschenrechtsexperte und Professor für Grund-und Menschenrechte an der Universität Wien Michael Lysander Fremuth sagt Im Radio Wien Interview, dass gerade in einer Zeit, in der wir erhebliche Grundrechtsbeschränkungen erleben, es besonders wichtig sei, dass man auch Protest äußern kann und darf.
Meinungs - und Demonstrationsfreiheit seien zentrale Grundrechte in Demokratien.
Demonstrationen dürfen auch eine " Zumutung" sein. Wenn etwa dadurch die Ringstraße oder Geschäfte blockiert werden. Diese Ärgernisse müsse man in Kauf nehmen.
Allerdings darf die Beeinträchtigung nicht unverhältnismäßig sein. Etwa eine mehrtägige Blockade oder immer vor denselben Geschäften.
Wann eine Zumutbarkeitsschwelle erreicht ist, muss im Einzelfall entschieden werden.
Verbieten kann man Versammlungen nur, wenn sie einen gesetzwidrigen Zweck verfolgen.
So werden uns die berühmten Corona oder Anticorona oder Antimaßnahmendemos noch so lange wie das Virus begleiten.