Forum - Brisantes Urteil zu Einmeter-Abstand

 
MaryLou

Ein Urteil des Wiener Landesverwaltungsgerichts zu Coronavirus-Strafen könnte beachtliche Folgen haben. Denn das Gericht befand laut einem Bericht der „Presse“, dass nur beim Betreten, aber nicht beim Verweilen in öffentlichem Raum der Einmeterabstand einzuhalten war.

Und schon wieder ein Formfehler in der Formulierung!!

 

 

Billie-Blue

Ich möchte sowieso nicht, dass mir jemand näher als einen Meter kommt, der mir fremd ist. Ich finde ein gewisser Abstand gehört  zum respektvollen Umgang mit anderen Personen. Ausgenommen sind natürlich Situationen , wo es nicht anders geht, wie überfüllte Öffis oder Konzerte etc.

Und ein Meter ist sowieso viel zu wenig, wenn ein Infizierter prustet/hustet/ niest/ beim Reden spuckt.

Limone

Ich habe das gestern im Radio gehört, das manche Urteile schon aufgehoben sind, wo Personen Strafen haben bezahlen sollen. Ich finde auch, das sowieso mehr Abstand nötig ist, als 1 Meter.

Silviatempelmayr

Kaum gibt es Regeln werden sie schon wieder gebrochen. Und dann will niemand die Konsequenz - eine Strafe - hinnehmen. Da muss dan sofort geklagt werden und siehe da man bekommt wegen Formalfehler auch noch Recht!!! Wo führt das noch hin?

Martina1988

Ich möchte auch nicht, dass mir fremde Personen so nahe kommen. Aktuell natürlich noch weniger. Öffentliche Verkehrsmittel meide ich so gut es geht. 

hexy235

Warum ist unsere Regierung nicht fähig ein Gesetz ordentlich zu formulieren, damit es auch eingehalten werden muss ?

snakeeleven

Das kommt eben davon dass in Windeseile Verbote ausgesprochen werden , bzw. Gesetze formuliert werden ohne nachzudenken oder sich beraten lassen.