Ich möchte sowieso nicht, dass mir jemand näher als einen Meter kommt, der mir fremd ist. Ich finde ein gewisser Abstand gehört zum respektvollen Umgang mit anderen Personen. Ausgenommen sind natürlich Situationen , wo es nicht anders geht, wie überfüllte Öffis oder Konzerte etc.
Und ein Meter ist sowieso viel zu wenig, wenn ein Infizierter prustet/hustet/ niest/ beim Reden spuckt.
Ein Urteil des Wiener Landesverwaltungsgerichts zu Coronavirus-Strafen könnte beachtliche Folgen haben. Denn das Gericht befand laut einem Bericht der „Presse“, dass nur beim Betreten, aber nicht beim Verweilen in öffentlichem Raum der Einmeterabstand einzuhalten war.
Und schon wieder ein Formfehler in der Formulierung!!