Forum - Bitteres Nachspiel

 
Lara1

Was wie ein Glücksfund im Wald begann, entwickelt sich für eine Grazerin zum juristischen Albtraum: Im August 2024 entdeckt sie bei St. Radegund eine schwarze Handkasse mit elf Sparbüchern – Gesamtwert: stolze 363.844,79 Euro.

Der Frau wird vom Besitzer Finderlohn zugesichert. Doch dann erklärt er der Fund sei wertlos. Die Sparbücher sind dem Besitzer bei einem Einbruch 2020 gestohlen worden. Er hat sie daher damals schon bei der Bank für kraftlos erklären lassen, um an das Geld zu kommen.

Der Fall landete bei Gericht. Bericht Heute

Verstehe ich nicht wirklich - und ihr?

littlePanda

Warum landete der Fall bei Gericht? War die Finderin diejenige, die damals beim Besitzer eingebrochen ist und wollte jetzt mit dem "Fund" doch noch zu Geld kommen?

Billie-Blue

Wenn hinter den gefundenen Sparbüchern kein Geld mehr vorhanden war, weil der Besitzer das Geld nach dem Diebstahl behoben hat bzw. auf neue Sparbücher transferiert hat, so sind sie tatsächlich beim Auffnden wertlos gewesen. Dann gibt es auch keinen Finderlohn. Die Bank wird das so auch vor Gericht bestätigen, wenn es so gewesen ist.

Ich verstehe auch nicht, warum die Finderin zu Gericht geht, ist doch eindeutig.

jowi59

Mit einer Bestätigung der Bank, daß die Sparbücher wertlos sind, wird die Finderin doch verstehen, dass es dafür keinen Finderlohn gibt.